Präambel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Zusammenarbeit zwischen wortliebe (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und Geschäftspartnern (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) und regeln den gesamten Geschäftsverkehr.
(2) Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Hierbei gelten allein die Zahlungs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers, mit denen sich der Auftraggeber bei Vertragsschluss einverstanden erklärt.
(3) Sofern die Anwendbarkeit nicht ausdrücklich eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde, erfolgen die Leistungen des Auftragnehmers gemäß der hier folgend aufgeführten AGB. Ausschlüsse, Einschränkungen sowie Sonderregelungen gelten nur dann, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurden.
I Vertragsschluss & Honorar
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich, fernmündlich oder elektronisch erteilen.
(2) Der Auftragsbeginn ist vonseiten des Auftragnehmers erst ab dem Zeitpunkt erfüllbar, an dem alle erforderlichen Unterlagen und Manuskripte als E-Mail-Attachment, auf Datenträgern oder auf Papier eingereicht und vom Auftragnehmer als erhalten bestätigt wurden.
(3) Das Widerrufsrecht nach Erteilung der Auftragsbestätigung verbleibt bis 72 Stunden vor Beginn des Auftrags durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber.
(4) Für Auftragsbestätigungen, die durch den Auftraggeber schriftlich erfolgt sind, gilt bei nicht Zustandekommen des Auftrags die Berücksichtigung einer Stornierungszeit von 72 Stunden vor Beginn des Auftrags. Bei Nichtberücksichtigung der Stornierungsfrist behält sich der Auftragnehmer vor, eine Stornierungsgebühr i. H. v. 20 % des Auftragsumfangs dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(5) Bei der Stornierung von bereits teilweise ausgeführten Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, die erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
(6) Die Preise sind freibleibend. Diejenigen Preise, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden, sind die einzig geltenden.
(7) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält sich der Auftragnehmer vor, Aufträge an Dritte weiterzugeben.
II Zahlung & Zahlungsverzug
(1) Die Rechnung erfolgt auf postalischem Weg. Die Zahlung der gesamten vereinbarten Leistungen hat binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das genannte Konto zu erfolgen.
(2) Für umfangreichere Aufträge kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
(3) Es steht dem Auftragnehmer zu, eine Anzahlung in der Höhe des halben Auftragswertes bei Annahme beziehungsweise vor Fertigstellung des Auftrages einzufordern.
(4) Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer vor, bei Zahlungsverzug die Ausführung des Auftrages auszusetzen und weitere Aufträge des säumigen Kunden bis zum Zahlungsausgleich zurückzustellen.
(5) Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen i. H. d. gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB vgl. Richtlinie 2000/35/EG) zu entrichten.
(6) Ist der Zahlungstermin oder die Zahlungsfrist nicht vertraglich festgelegt, so sind Zinsen zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung bedarf, automatisch 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung beim Auftraggeber. Sollte der Zeitpunkt des Eingangs der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung unsicher sein, so sind 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Empfangs der Dienstleistungen, oder wenn der Auftraggeber die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung vor dem Empfang der Güter oder Dienstleistungen erhält, 30 Tage nach dem Empfang der Güter oder Dienstleistungen, zu zahlen.
(7) Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erbrachten Leistungen liegen bis zur vollständigen Bezahlung bei dem Auftragnehmer.
(8) Ausschließlich unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen können aufgerechnet werden.
III Versand & Fristen
(1) Der Versand jeglicher Unterlagen wird selbstverständlich mit größter Sorgfalt bedacht. Der Auftragnehmer haftet allerdings ausschließlich für Schäden, die seinerseits durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind; für Schäden außerhalb seines zu verantwortenden Bereiches übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
(2) Express- und Kurierdienstlieferungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Bei eventuellem Leistungsverzug steht dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu. Ausschließlich nach einem erfolglosen Verstreichen dieser Frist ist der Auftraggeber dazu berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz für entstandene Schäden aufgrund des Verzugs kann nur bis zur Auftragshöhe eingefordert werden.
IV Beanstandungen, Gewährleistungspflicht & Haftung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erledigung der Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten dennoch Fehler auftreten, die den Sinn des Textes entstellen, was glaubhaft darzulegen ist, haftet der Auftragnehmer – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – nur in Höhe des Rechnungsbetrages.
(2) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige Beanstandungen binnen zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Leistungen mitzuteilen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Leistung als angenommen. Darüber hinaus lehnt Letzterer die Verantwortung für zu beanstandende Texte ab, die bereits nachträglich vom Auftraggeber verändert worden sind.
(3) Im Falle von Lektoratsarbeiten gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Einbehaltung einer Kopie zu, um eventuelle Beanstandungen klären zu können. Wird dies nicht gestattet, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr für inhaltliche Fehlerfreiheit im wissenschaftlichen Sinne oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Anschluss an die Textbearbeitung. Adaptionen an landesspezifische Gegebenheiten, Normen oder Vorschriften erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung.
(5) Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.
(6) Sollte ein Teil der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung Mängel aufweisen, ist der Auftraggeber ausschließlich dann dazu berechtigt, die Gesamtleistung zu beanstanden, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass der fehlerlose Teil dadurch für ihn ohne Interesse ist.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr für die Virenfreiheit seines Datenmaterials. Ausdrücklich wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber die gelieferten Dateien vor ihrer Verwendung mit einem Virenschutzprogramm prüft. Im Falle der Unterlassung kann der dem Auftragnehmer entstandene Schaden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Die Ansprüche umfassen nur den tatsächlichen Schaden (i. e. kostenpflichtige Systemwiederherstellung) zzgl. eines evtl. Nutzungsausfalles. Hierbei werden Beträge (Lektoratshonorare in voller Höhe) erhoben, die aufgrund des Nutzungsausfalles nicht durch Leistung des Auftragnehmers an Dritte (weitere Auftraggeber) erbracht werden konnten.
(8) Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, bei Betriebsstörungen wie Fällen höherer Gewalt, technischer Art aber auch Krankheit Schadensersatzforderungen zu stellen. Im Falle einer Produktionsstörung kann der Auftraggeber von dem Teil des Vertrags zurücktreten, dessen Leistungen noch nicht erbracht worden sind. Nur in dem Fall, dass der Auftraggeber glaubhaft darlegen kann, dass die bisherigen Leistungen für ihn als Teilleistungen nicht nutzbar sind, hat er das Recht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten. Ist dies nicht der Fall, können bereits durch den Auftraggeber geleistete Zahlungen, abzüglich des Honorars für bereits geleistete Arbeiten, auf schriftliche Forderung des Auftraggebers erstattet werden. Hierbei gilt eine Frist von 30 Tagen ab Zeitpunkt des Rücktritts.
V Kopien, Unterlagen & Datenmaterial
(1) Alle dem Auftragnehmer eingereichten Unterlagen, Datenträger und Vorlagen werden als Kopien betrachtet. Eine Datensicherung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftraggeber auch der rechtmäßige Inhaber der Rechte über den Text, insbesondere der Urheberrechte, ist. Forderungen, die aus fehlenden Rechten z.B. an der Übersetzung entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Alle dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Kopien, Unterlagen und Datenträger werden vor der Einsicht Dritter geschützt. Für die unbefugte Einsichtnahme durch Dritte haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist.
(4) Für beglaubigte Übersetzungen ist dem Auftragnehmer das Original des Dokumentes vorzulegen.
(5) Die vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Unterlagen müssen in angemessener Zeitspanne zugänglich gemacht werden. Verzögerungen, die aufgrund verspäteter Zusendung der notwendigen Unterlagen entstehen, liegen außerhalb der Haftung des Auftragnehmers.
(6) Erfolgte durch den Auftragnehmer das Endlektorat einer Publikation, verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragte Verlag dazu, im Impressum den Vermerk "Lektorat: wortliebe, Berlin" aufzunehmen. Im Falle der Nichteinhaltung ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig gegenüber dem Auftragnehmer. Die Festlegung der Höhe des Schadensersatzes wird rechtlich geprüft und festgesetzt. Es finden die §§ 241 ff. BGB Anwendung. Die Kosten für die Festlegung der Höhe durch einen Anwalt sowie evtl. anderer anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang übernimmt der Auftraggeber.
VI Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer bewahrt über alle ihm überlassenen Unterlagen, persönlichen Daten und all jene Sachverhalte, die den Auftrag des Kunden betreffen, Stillschweigen. Ausschließlich den Mitarbeitern des Auftragnehmers und eventuellen freien Mitarbeitern (die ebenso zum Stillschweigen verpflichtet sind) werden diese Unterlagen zugänglich gemacht.
(2) Kundendaten werden ausschließlich insoweit maschinell erfasst, wie es aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Alle Bestimmungen des Datenschutzes werden dabei eingehalten.
VII Erfüllungsort, Gerichtsstand & Wirksamkeit
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin (Deutschland).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Die Darlegungs- und Beweislast trifft denjenigen, der entgegen dieser Erhaltensklausel den Vertrag im Ganzen dennoch für unwirksam hält.
(3) Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, den 15. Dezember 2008
Alexandra Kopp
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